Mit dem Schritt in die eigene Wohnung wird auch ein Großteil der Entscheidungen selbst getroffen, auch was das Thema Versicherungen angeht. Im Regelfall ist man bis zum 25. Lebensjahr in die private Haftpflichtversicherung der Eltern integriert, jedoch nur, solange man zusammenwohnt. Umso wichtiger ist es, sich zeitnah um einen ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden und gehört zu den Standardversicherungen, ist jedoch keine Pflicht. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab, die Sie bei anderen verursacht haben. Und falls man mit der Partnerin oder dem Partner zusammenzieht, kann sogar bei den Versicherungsbeiträgen gespart werden. Sollte Sie also in der Wohnung Schaden anrichten, kommt die private Haftpflichtversicherung dafür auf. Dies betrifft aber nur den privaten Bereich. Falls man auch im Beruf rundum abgesichert sein möchte, empfiehlt sich eine Berufshaftpflichtversicherung.
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