Hausratversicherung inkl. Fahrrad-Diebstahlschutz
Grundsätzlich sind Fahrräder innerhalb einer Hausratversicherung mitversichert, wenn sie aus der abgeschlossenen Wohnung oder aus dem eigenen verschlossenen Keller gestohlen werden. Dabei müssen jedoch „Einbruchspuren“ zu sehen sein.
Das Fahrräder bei einem Einbruchsdiebstahl gestohlen werden ist jedoch seltener der Fall. Viel häufiger werden sie im Hausflur, Innenhof oder aus dem Fahrradunterstand entwendet. Selbst Gemeinschafts- oder Fahrradräume sind bei vielen Versicherungen nicht enthalten. So stehen viele Mieter vor dem gleichen Problem: Wo stelle ich mein Fahrrad ab, sodass es auch versichert ist? Die Hausratversicherung mit Fahrrad-Diebstahlschutz ist die Lösung.
Hausratversicherung mit Fahrrad-Diebstahlschutz - Die clevere Lösung
Voraussetzung ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahles mit einem geeigneten Schloss gesichert war. Ein Anschließen an den Laternenmasten ist dabei gar nicht zwingend erforderlich. Daher sollte man seine alte, schon etwas in die Jahre gekommene Hausratversicherung auf den Prüfstand stellen. Durch eine Fahrradklausel sind Fahrräder rund um die Uhr, auch außerhalb der Wohnung abgesichert. Fahrradanhänger und Pedelecs bis 25 km/h sind mitversichert. Transportmittelfälle ebenfalls.
Doch bekommt man überhaupt noch was für das „alte“ Fahrrad? Egal wie alt ein Drahtesel auch ist – im Falle eines Diebstahls muss der Beklaute in einen Fahrradladen. Hat das Mountainbike vor 5 Jahren 1500€ gekostet, so kostet es heute das Gleiche oder mehr. Hier spricht man von einer Neuwertentschädigung. Nachweise, wie Rechnungen, machen sich immer gut, sind aber nicht immer zwingend erforderlich. Oft reicht ein Fahrradpass oder ein Foto von der letzten Radtour.