Und wie läuft das mit einer Betreuung durch einen professionellen Tiersitter?
Suchen Sie im Internet nach einem Tiersitter für Ihren Liebling und vereinbaren Sie ein erstes Kennenlernen und führen Sie mit diesem vorab ein ausführliches Gespräch, um zu sehen, ob die Person im Umgang mit der jeweiligen Tierart vertraut ist, ideal wäre ein Sachkundenachweis. Sobald sie einen Betreuer gefunden haben und dieser für seine Dienstleistung bezahlt wird, benötigt er eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung – unabhängig davon, ob er ein eigenes Tier hat oder nicht.
Gibt es versicherungsrechtlich einen Unterschied zwischen einem professionellen Tiersitter und einer Tierpension?
Sollten Sie die Unterbringung in einer Tierpension ins Auge fassen, schauen Sie sich die Einrichtung vorab genau an. Tipps zur Beurteilung von Tierpensionen gibt der Deutsche Tierschutzbund auf seiner Website www.tierschutzbund.de/urlaub-mit-tieren. Generell gilt immer: Wer professionell eine Tierbetreuung anbietet, sollte eine Betriebshaftpflicht oder eine gewerbliche Tierhalterhaftpflicht haben. Fragen Sie danach, bevor Sie Ihren Vierbeiner dort in Obhut geben!
Informationen zum Thema finden Sie auch unter www.tierschutzbund.de/urlaub-mit-tieren
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