Glasversicherung / Hausratversicherung mit Glasbruch
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle erklären, wie sich der Schadenfall für die Versicherung darstellt und damit Unklarheiten im Schadenfall beseitigen.
Wenn Mieter einen Glasbruch-Schaden an einer gemieteten Wohnung verursachen, dann ist der Geschädigte der Vermieter. Zwar sind bei der Haftpflichtversicherung nicht nur Personen- und Sachschäden, sondern auch der Mietsachschäden abgesichert. Jedoch gelten bei letzterem gewisse Einschränkungen. Sollten Sie bspw. (Keller-)Fenster, Türverglasung oder das Ceranfeld der gemieteten Einbauküche beschädigen, kommt die Haftpflichtpolice nicht dafür auf. Aber warum ist das so?
Hausratversicherung und Glasbruch
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AHB), welche grundsätzlich allen Haftpflichtversicherungen in Deutschland zu Grunde liegen, heißt es dazu: "Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen … Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann.". Das bedeutet, wenn der Schadenverursacher eine etwaige Versicherung (Hausratversicherung) hätte abschließen können, greift nur diese und nicht die Haftpflichtversicherung.
Glasversicherung
Deshalb ist ein Glasbruch in der Mietwohnung zwar ein Schaden, welcher dem Geschädigten gegenüber ersetzt werden muss, jedoch kann man sich als Mieter über eine sog. Glasversicherung absichern. Ein entsprechend gemeldeter Schaden wird abgelehnt.
Daher reicht die private Haftpflichtversicherung allein nicht aus. Auch aus diesem Grund empfiehlt es sich, als Wohnungsinhaber sowohl eine Haftpflicht als auch eine Hausratversicherung zu regeln.
Beinhalten Hausratversicherungen von TVD Direkt auch Glasbruch-Schäden?
In der Hausratversicherung, die TVD Direkt auf www.tvd-direkt.de vermittelt, kann man diesen Baustein unkompliziert und preiswert hinzubuchen. Oft kostet dieser weniger als 10 Euro im Jahr. Versichert sind dann auch Glasbruchschäden an Mobiliar wie Glastisch, Vitrinen, Wandspiegel, Duschkabinen oder Aquarien. Damit sind Mieter von Beginn an optimal abgesichert.
Übrigens: Das kaputte Waschbecken oder der kaputte Fußboden ist selbstverständlich in der Privathaftpflicht als so genannter „Mietsachschaden“ im Grundschutz bereits mitversichert, denn für diese Schäden gibt es keine spezielle Versicherung.
Ihre günstigen Hausrat-Tarif können Sie hier online berechnen »