Große Ansammlungen von Menschen, wie die alljährlichen Weihnachtsmärkte, sind eine Einladung für Taschendiebe und Trickbetrüger. Sie haben leichtes Spiel unbemerkt Wertgegenstände und Portmonees zu entwenden und in der Menschenmasse abzutauchen. Mit kleinen Vorsichtsmaßnahmen kann man dem vorweihnachtlichen Marktbesuch „sicher“ entgegensehen.
Bevor man sich auf den Weg zu einem Weihnachtsmarkt macht, sollte man darüber nachdenken, welche Dinge man wirklich unterwegs braucht und was man lieber zuhause lassen sollte. Geldbeutel sollte man sicher in Jackeninnentaschen oder verschließbaren Handtaschen und Rucksäcken verstauen. Die Taschen sollte man am besten vor dem Körper tragen, um immer einen Blick darauf zu haben. Außerdem sollte man darauf verzichten, Geld oder Portemonnaie in die Hosentaschen zu stecken, da sie dort besonders leicht gestohlen werden können.
Es gibt mittlerweile richtige Diebesbanden, die clevere Taktiken entwickelt haben. Während man von einer Person in ein nettes Gespräch verwickelt wird, greift eine andere schon in die Tasche. Manchmal wird auch ein absichtlich verschüttetes Heißgetränk zum Anlass genommen, lange Finger zu machen. Die Gauner unterscheiden sich äußerlich nicht von den anderen Weihnachtsmarktbesuchern und sind verschwunden, bevor man den Diebstahl bemerkt.
Die meisten Hausratpolicen greifen nur, wenn Geld oder Gegenstände aus der Wohnung oder dem Haus durch Einbruchdiebstahl entwendet werden. Die Hausratversicherung unseres Produktpartners „Haftpflichtkasse“ bietet Ihnen jedoch einen echten zeitgemäßen Allround-Schutz:
Der so genannte einfache Taschendiebstahl ist bei unserem Angebot bis zu 1.000 Euro für alle im Haushalt lebenden Personen automatisch dabei. Versichert sind Hand-, Schulter und ähnliche Taschen (einschließlich Brieftaschen und Geldbörsen), die unmittelbar am Körper getragen werden, einschließlich der Inhalt dieser Taschen. Der Versicherungsnehmer muss den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle melden und dem Versicherer einen Nachweis dafür erbringen, dass diese nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. Mobiltelefone sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.